Würstchen-Norm versus Armut (CESG Nr. 2)

Mein zweites Interview im Rahmen des Projekts „Care eine Stimme geben“ habe ich mit Felicitas K. (51 Jahre alt) geführt. Da die 3-fache Mutter lieber anonym bleiben möchte, wurde der Name von mir geändert.

Rückblick und Einblick

Im Rahmen ihrer Trennung (2003) beschlossen die Eltern, dass die gemeinsamen Kinder, damals 4, 7 und 13 Jahre alt, zukünftig überwiegend von der Mutter betreut werden. Der Vater nahm seine Kinder alle 14 Tage für ein Wochenende zu sich und kam einmal pro Woche nach Hause zu seinen Kindern um mit ihnen Abendbrot zu machen (sog. Residenzmodell). Das Finanzielle war auch geregelt. Der Exehemann zahlte Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt, so dass zwar wesentlich weniger Geld vorhanden war als vorher, dies jedoch zum Leben reichte. Die Trennung verlief zunächst friedlich.

Ein wichtiger Einflussfaktor für die Entscheidung von Felicitas, gerade nach der Trennung, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen, war, dass sie den Kindern in dieser Phase ein stabiles zu Hause geben wollte. Die emotionale Versehrtheit sollte zuerst gelindert werden. Ganz bewusst hat sie daher in Kauf genommen, erst einmal weniger Geld zur Verfügung zu haben und beruflich weiterhin zurück zu stecken.

Im Jahr 2008, also 5 Jahre nach der Trennung, war ihr Lebensmodell (alleinerziehend mit 3 Kindern), so gefestigt, dass Felicitas wieder über eigene berufliche Pläne nachgedachte. Da sie hierfür Zeit brauchte, bat sie ihren Exehemann sich mehr in die Kinderbetreuung einzubringen. Ihr Wunsch fortan eine Art Wechselmodell zu leben, wurde vom Vater allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass er seinen Kindern gegenüber keine Sorgepflicht hat. Dies war ein schwerer Rückschlag, mit dem Felicitas vorher gar nicht rechnen konnte. Noch während des Studiums, als sie schon ein Kind hatten, haben sich beide immer den Rücken freigehalten. Die Familienarbeit war damals so organisiert, dass ein Elternteil 6 Monate zur Uni ging und der andere dafür zu Hause beim gemeinsamen Kind war. Danach wurden die Rollen dann für 6 weitere Monate wieder getauscht, so dass beide ihr Studium abschließen konnten.

Fortan war die 3-fache Mutter auf sich alleine gestellt mit der Umsetzung ihrer beruflichen Pläne. Da sie ihre Kinder jedoch nicht Vollzeit fremd betreuen lassen wollte, saß sie in der Zwickmühle. Das zuvor selbst gewählte Lebensmodell, sich vorübergehend zu 100 % der Familienarbeit zu widmen in Absprache mit dem Expartner, wurde nun zum Zwangsmodell mit Folgen. Felicitas fühlte sich ausgebeutet, da sie ihrem Exehemann jahrelang den Rücken freigehalten hatte und nun auf keinerlei weitere Unterstützung hoffen konnte bei der Betreuung der drei gemeinsamen Kinder. Diese Enttäuschung und das Gefühl, nicht mehr frei wählen zu können, führte zu einer gesundheitlichen Krise.

Ein Jahr später (2009) musste die damals 42-jährige einen weiteren harten Schicksalsschlag in Kauf nehmen, aufgrund der Änderung des Unterhaltsrecht, die 2008 in Kraft getreten war. Der Gesetzgeber hatte damals festgelegt, dass der Betreuungsperson (meist die Mutter) im Falle einer Trennung, Vollzeitarbeit zuzumuten ist, ab dem 3. Lebensjahr des Kindes. Dies hatte für Felicitas zur Folge, dass ihr der Betreuungsunterhalt mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten plötzlich entzogen wurde, obwohl die Trennung 5 Jahre vor der Änderung des Unterhaltsrechts stattgefunden hatte. Gefühle der Entwürdigung und Beschämung wüteten in der 3-fachen Mutter. Der Wegfall des Betreuungsunterhalts führte direkt in die Armut. Im Jobcenter musste ein Antrag auf Hartz-4-Leistungen gestellt werden. Jeder Arbeitnehmer steht unter einem gewissen Schutz (z. B. Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld usw.), aber als Mutter genoss Felicitas mit der Änderung des Unterhaltsrecht keinen Schutz mehr.

Dadurch, dass die Familie nun Geld vom Jobcenter erhielt, wurde die Armut in manchen Situationen direkt nach außen hin sichtbar. Die Essenskarten für das Mittagessen in der Schule erhielten jetzt eine spezielle Kennzeichnung. Dies diente eigentlich nur dem anderen Abrechnungsverfahren dieser Essen. Die Kinder jedoch fühlten sich dadurch nach außen hin extrem gebrandmarkt.

Hier und Jetzt

Felicitas hat ihre beruflichen Pläne, trotz aller Schwierigkeiten, umgesetzt und lebt wieder in einer erfüllenden Partnerschaft. Die Gefühle der Beschämung, der Entwürdigung und des ausgeliefert sein, wird die heute 51-jährige jedoch niemals vergessen.

Resümee

Alle die, die bis zum Ende gelesen haben, fragen sich vielleicht, wie es zu der Überschrift „Würstchen-Norm versus Armut“ gekommen ist. Die DIN-Normen feiern im März 2018 100-jähriges Jubiläum. Heute gibt es 34.000 DIN-Normen, auch für Zahnbürsten und Grillroste. Damit die Würstchen im Sommer nicht durch die Grillroste fallen, ist per DIN-Norm festgelegt, dass der Abstand zwischen den Grillstäben maximal 20 mm betragen darf.

Die DIN-Normen mögen ihren Sinn haben. Das es jedoch keine Bestimmungen gibt, die Alleinerziehende und ihre Kinder vor sozialem Abstieg und Armut schützen, ist absolut sinnlos und menschenunwürdig.

In eigener Sache

Für das Interviewprojekt „Care eine Stimme geben“ suche ich weiterhin Eltern und pflegende Angehörige, die mir von ihrem Alltag berichten und den damit verbundenen Schwierigkeiten. Des Weiteren suche ich auch Menschen, die vermehrt auf Fürsorge von anderen angewiesen sind, denn ich möchte gerne beide Seiten beleuchten. Über die Interviews schreibe ich einen Blogartikel, der auf Wunsch auch gerne anonymisiert veröffentlicht werden kann. Meldet Euch einfach per Mail unter info@mamastreikt.de. „Care eine Stimme geben“ braucht auch dringend finanzielle Unterstützung, dies läuft über Steady.

 

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