Wohnungsnot: Wo hört die Menschenwürde auf?

Ich sorge für drei Menschen. Zwei davon sind meine leiblichen Kinder, drei und zehn Jahre alt. Der dritte im Bunde ist männlich, 60 Jahre alt und ich bin seit 4 Jahren seine gerichtlich bestellte, ehrenamtliche Betreuerin, was der Elternschaft nicht unähnlich ist, wenn gleich es nicht dasselbe ist.

Ich arbeite als Betreuerin ehrenamtlich im Gegensatz zu sogenannten Berufsbetreuern, die ihre Arbeitszeit nach Stundensatz bezahlt bekommen und in der Regel viele Klienten haben. Natürlich ist Herr Müller (*Name geändert) nicht mein Kind, dennoch trage ich Verantwortung für ihn (ähnlich wie für meine Kinder), weil er dies selbst nicht kann.

Betreuerin werden

Kennengelernt habe ich Herrn Müller 2013 im Rahmen meiner Berufstätigkeit in der Erwachsenenbildung mit Langzeitarbeitslosen. Hier war er Teilnehmer in einem Projekt für gesundheitlich beeinträchtige Menschen, beauftragt vom Jobcenter. Da wir uns von Anfang an gut verstanden haben, wurde ich 2014, als ein Betreuerwechsel bei ihm anstand, gefragt, ob ich seine Betreuung übernehmen könnte. Da ich zu dieser Zeit im Mutterschutz war, habe ich mich dieser Herausforderung gestellt, mich zusätzlich zu meinen zwei Kindern, um das Wohlergehen eines dritten Menschen zu kümmern.

Antrag auf Betreuerwechsel

Nun, 4 Jahre später habe ich das Amtsgericht gebeten, mich von der Betreuung zu entbinden und einen anderen Betreuer einzusetzen. Ausschlaggebend dafür war, dass das Haus, in dem Herr Müller wohnt, verkauft wurde. Das energetische nicht sanierte Vier-Parteien-Haus bewohnt der 60-Jährige schon viele Jahre (auch beim Vorbesitzer) alleine. Durch den Verkauf haben sich meine Befürchtungen, dass er irgendwann, in absehbarer Zukunft, einmal aus dem ziemlich alten, unrenovierten Haus ausziehen muss, sehr verstärkt. Da Herr Müller Grundsicherung bezieht darf er nicht einfach in eine Wohnung seiner Wahl umziehen. Er muss sich bei der Wohnungssuche an die Vorgaben der Behörden halten, nämlich dass die Wohnung für eine Person maximal 50 Quadratmeter haben darf und höchstens 311,00 Euro im Monat kosten kann (inklusive Umlagen wie Kaltwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Kaminkehrer), zuzüglich 80 Euro für Heizung und Warmwasser. Wir würden also eine Wohnung suchen im ländlichen Raum mit einer Warmmiete von 391,00 Euro.

Amtssprache: Die Aufwendungen für die Unterkunft müssen angemessen sein

Im Amtsdeutsch spricht man bei Menschen, die Grundsicherung beziehen davon, dass die Aufwendungen für die Unterkunft angemessen sein müssen. Wir wohnen hier im ländlichen Raum und dennoch ist es höchst schwierig für den Preis von 391,00 Euro (warm) eine Wohnung zu finden. Als Betreuerin wäre ich jedoch dafür zuständig, so eine Wohnung zu suchen und da dies bei weitem den zeitlichen Aufwand für eine ehrenamtliche Betreuung sprengen würde, gebe ich diese Aufgabe schweren Herzens ab. Das ist schade, denn in den fünfeinhalb Jahren, die wir uns kennen, haben wir natürlich eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut und dennoch geht es nicht anders, denn ich trage Verantwortung für ein Menschenleben und wenn ich diese nicht mehr tragen kann, muss ich sie, auch wenn es mir nicht leicht fällt, abgeben.

Einblick in Wohnverhältnisse

Wie schwer es ist, eine Wohnung zu finden im Rahmen der sehr niedrig festgelegten Unterkunftskosten bei Bezieher*innen von Grundsicherung habe ich 2012 erfahren durch einen Mann, den ich auch in der Erwachsenenbildung betreut habe. Herr Huber (*Name geändert) kam zu mir mit ganz viel Wut im Bauch. Er sollte bei mir auch an einer Maßnahme teilnehmen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen und fühlte sich aber überhaupt nicht gesehen in dem ganzen System. Das erste was ich in solchen Situationen, in denen viel Wut und Enttäuschung wirkt, gemacht habe, ist: Zuhören. Im Laufe der Gespräche fand ich heraus, woher ein Teil der Wut kam. Herr Huber wohnte in einer total verschimmelten Wohnung hinter den Bergen bei den sieben Zwergen. Daher waren seine Chancen für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nur gering, da er keinen Führerschein besaß und es in zu seinem Wohnort, einem entlegenen Dorf, nur drei mal am Tag eine Busverbindung in die nächste Kleinstadt gab. Eine verschimmelte Wohnung trägt erheblich zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei, was der Integration in den ersten Arbeitsmarkt entgegenwirkt und daher habe ich mir diese Wohnung angesehen und war entsetzt, dass Menschen in Deutschland so leben müssen. In jedem Zimmer war Schimmel. Leider war der Vermieter, mit dem ich umgehend Rücksprache genommen habe, nicht breit, das Haus zu sanieren. Im Gegenteil, es sollte abgerissen werden und man wartete im Prinzip darauf, dass Herr Huber auszog.

Wohnungssuche mit Hindernissen

Da auch Herr Huber Grundsicherung bezog, hat sich die Wohnungssuche im Jahr 2012 auch schon unendlich hingezogen. Nach zwölf Monaten hatten wir immer noch keine bezahlbare Wohnung gefunden. In einem Anflug von Verzweiflung bin ich mit unserem Anliegen an den Bürgermeister herangetreten und habe den Fall geschildert. Wir haben dann innerhalb weniger Monate eine Sozialwohnung bekommen, letztendlich jedoch nur, weil ich mich an den Bürgermeister gewendet hatte. Natürlich waren wir auch auf sämtlichen Wartelisten registriert, z. B. bei der ortsansässigen Baugenossenschaft, aber wenn man auf der Warteliste ganz unten steht, kann es eben sehr lange (Jahre) dauern, bis man nach oben gerückt ist.

Den Fall von Herrn Huber habe ich 2012 betreut, also sechs Jahre bevor die Wohnungsnot nun, 2018, vermehrt in den Medien thematisiert wird. Präsent war sie aber schon wesentlich früher, vor allem für  Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Nachdem es 2012 nur unter erschwerten Bedingungen möglich war eine Wohnung zu finden, wie soll das nun 2018 werden, wenn ich heute eine Wohnung suchen soll für Herrn Müller?

Wo hört die Menschenwürde auf?

Was mich besonders an der Situation ärgert ist, dass der Staat nur sehr niedrige Unterkunftskosten als Angemessen betrachtet bei Bezieher*innen von Grundsicherung, dafür aber keine Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, z. B. im sozialen Wohnungsbau. Eine schriftliche Anfrage durch die Grünen an den Bundestag ergab, dass sich die Zahl der Sozialwohnungen von 2,5 Millionen im Jahr 2002 auf 1,2 Millionen im Jahr 2017 verringert hat. Der Staat macht also Vorgaben, dass eine Wohnung für Menschen im Grundsicherungsbezug angemessen sein muss, sorgt aber selbst nicht dafür, dass diese Menschen auch eine bezahlbare, ordentliche Unterkunft bekommen, in dem er Sozialwohnungen bereitstellt.

Die Menschenwürde ist unantastbar, steht in unserem Grundgesetz. Nahrung, Kleidung, Bildung, sowie bezahlbarer Wohnraum sollten zu einem menschenwürdigen Leben mindestens gehören in einem reichen Land wie Deutschland. Möglicherweise hört aber die Menschenwürde beim Wohnen auf?

P.S.: In eigener Sache suche ich Aufträge als virtuelle Assistentin (Infos unter http://www.clairefunke.de). Das Schreiben von Texten zu verschiedenen Themen gehört auch noch zu meinem Repertoire (z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Care-Arbeit, Medizin, Arbeitsmarkt, Essen und Trinken). Extremalleinerziehend würde ich am liebsten im Homeoffice arbeiten, gerne auch festangestellt. Freiberuflich geht aber auch. Andere Arbeitsvariationen sind möglich. Schließlich bin ich flexibel. Meistens. Anfragen nehme ich gerne an unter: info@mamastreikt.de. Neben neuen Aufträgen freue ich mich auch, wenn Ihr meine Arbeit zur Anerkennung der privaten Care-Arbeit finanziell unterstützt. Hier geht es zu PayPal: https://paypal.me/ClaireFunke. Vielen Dank dafür.

9 Gedanken zu “Wohnungsnot: Wo hört die Menschenwürde auf?

  1. Franziska schreibt:

    Ja, der bezahlbare Wohnraum wird immer seltener. Genauso umgängliche Vermieter, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Hat man dann noch Kind*er und Haustier*e wird es auch schon wieder enger. – Oft lese ich keine Haustiere erwünscht, maximal 2 Personen mit Einkommensnachweis, keine Kinder.

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  2. Peter Benkewitz schreibt:

    Sehr geehrte Frau Funke,
    da ich immer wieder gern die Arbeit von campact unterstütze, auch diese Petition, bin ich auf Ihren Blog gestoßen.
    Ich bin einer von den, wie Sie es schreiben, sogenannten Berufsbetreuern. Da ich bei meiner Arbeit aber gelernt habe, Wichtiges von Unwichtigem und Hilft-in-der-Sache-weiter oder eben nicht, zu trennen, will ich darauf nicht weiter eingehen.
    Leider ist mir in Ihrem Text verborgen geblieben, wo Sie leben, genauer gesagt, in welchem Bundesland. Ich wohne, arbeite und lebe in Magdeburg, wie auch der Großteil meiner Betrteuten.
    Bei vielem gebe ich Ihnen Recht, deshalb habe ich auch die Petition unterschrieben. Allerdings stößt mir immer wieder auf, dass Menschen, die ehrenamtliche Dienste leisten, das Handtuch werfen, wenn es schwierig wird, anstatt sich professionelle Hilfe bei Betreuungsvereinen, Mietervereinen o.ä. zu suchen. Ein allgemeines „ach, das ist alles so ungerecht“ hilft weder Ihnen noch Ihrem Betreuten. Sie erhalten zwar, wie auch die Kommentare zeigen, Mitgefühl, Verständnis oder Stammtischgelaber aber das hilft Ihnen auch nicht weiter.
    Ihre Schlussfolgerung, da es schon 2012 für Herrn Huber sehr schwierig war, entsprechenden Wohnraum zu bekommen, um wieviel schwieriger wird es denn jetzt erst bei Herrn Müller sein, ist, mal vorsichtig ausgedrückt, eine Milchmädchenrechnung und unprofessionell. Seit dem können einige Wohnungen frei geworden sein, seit dem gelten andere (nämlich höhere) Sätze für die Angemessenheit usw.
    Sollten also nicht noch weitere, von Ihnen nicht genannte, Probleme seitens Herrn Müller dazu kommen, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Wohnung für ihn finden könnten. Oder haben Sie das Thema Betreuung schon abgehakt, aus welchen nicht genannten Gründen auch immer?
    Nehmen Sie mir meinen Kommentar bitte nicht übel, denn ich will Ihr ehrenamtliches Engagement nicht in Frage stellen, noch steht es mir zu, dieses oder Ihre Beweggründe zu beurteilen. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass ehrenamtlicheTätigkeit und dabei professionell zu Handeln oft nicht gemeinsam anzutreffen sind.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Benkewitz

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  3. Francis Bee schreibt:

    Ich war gestern im Wendland und habe eine Bleibe gefunden, die mit ca. 80,-€ im Monat zu buche schlägt. Aber da braucht man wieder ein Auto, weil man dort nichts kaufen kann. Liegt sehr einsam. Dennoch … es ist möglöich eine adequate Unterkunft zu bekommen. Ein Inserat kann da manchmal helfen.
    Ich finde es für den „Herrn Müller“ schade und traurig, dass er einen vertrauten Menschen verliert … und das „nur“ deshalb.

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  4. Thea Hermann schreibt:

    Liebe Claire,
    ich kenne das Problem der ehrenamtlichen Tätigkeit zu gut, habe das 10 Jahre für meine behinderte Tochter (jetzt 36 Jahre alt) gemacht. Ständig Nackenschläge nur weil man für seinen „Schützling“ das beste will. Ich hatte es doppelt so schwer, weil der Betreuer von meinem Schwiegersohn ständig das Gegenteil machte.

    Aktuell suchen wir auch wieder mal eine Wohnung (die 5. in 11 Jahren). Irgendwie haben die beiden immer Pech mit den bisherigen Wohnungen, meist Schimmel nach ca. 1 1/2 Jahren. Im Nachhinein erfuhren wir, dass der Schimmel schon vorher war. Natürlich haben die Vermieter versucht, den beiden die Schuld zu geben. Das hat mich allerdings nie beeindruckt, habe Mietsminderungen gemacht und war sogar mit beiden im Fernsehen. Der Betreuer meines Schwiegersohnes hat sich immer entspannt zurückgelehnt, so wie jetzt auch wieder. Ich, die damit ja nun überhaupt nichts zu tun hat, rudere wie verrückt rum.

    Grund für die erneute Wohnungssuche ist, dass durch Sanierungsarbeiten im Haus der Fußboden in der ganzen Wohnung aufgebröselt ist und sich in allen Räumen das Laminat hebt. (Vor Einzug der beiden wurde Estrich gelegt und der ist nicht lange genug ausgehärtet bevor das Laminat verlegt wurde.) Der Vermieter erwartet von meiner Familie, dass die beiden die Möbel hin und her schieben und im bewohnten Zustand repariert wird. Das funktioniert so aber nicht, zumal dort auch meine schulpflichtige Enkeltochter wohnt (8 Jahre alt).

    Meine Tochter und ihr Mann arbeiten beide in einer Werkstatt für Behinderte, beziehen somit auch ergänzend Grundsicherung. Unter mir sind zwei Wohnungen leer, die eine schon 7 Monate. Durch eine eingebaute Dusche wäre die perfekt. Als der Vermieter erfahren hat, dass Grundsicherung bezogen wird, war die Wohnung plötzlich nicht mehr zu haben sonder steht dem „Geschütztem Marktsegment“ zur Verfügung. Das bedeutet nur für Obdachlose, Mietschuldner, Ex-Knackis usw. Man hat den beiden dann die Wohnung da drunter angeboten, die allerdings keine Dusche hat, die wir aber benötigen.

    Inzwischen sind weitere 2 Monate vergangen und die Wohnung steht immer noch leer. Anscheinend haben wir keine Obdachlosen in Berlin.

    Aber wenn das bei meiner Familie so weiter geht, sind die bald obdachlos – na vielleicht ist ja dann die Wohnung noch zu haben.

    Die Welt ist so ungerecht. In der mir gegenüberliegenden Wohnung (auch 3 Zimmer) sind im vergangenen Jahr 2 Leute ohne Kind, ohne WBS eingezogen. Sie haben die Wohnung erhalten, da sie bereit waren durch den fehlenden WBS 100 Euro monatlich mehr Miete zu zahlen. Wenn sie mal irgendwann ein Kind bekommen, dann fallen die 100 Euro weg.

    Ich wünsche Dir alles Gute
    Liebe Grüße
    Thea

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  5. Christin S. schreibt:

    hallo,
    ich gebe Herrn Benkwitz Recht. Ich bin selbst Sozialpädgogin und weiß, glaube ich, was er meint mit der Professionalität.
    Dennoch ziehe ich meinen Hut vor ehrenamtlichen Betreuuern!!!!!!!!! und habe dafür Verständnis, dass irgendwann die Puste raus ist. Warum, weshalb und welche Faktoren für das Beenden vorliegen, es ist und bleibt komplex. Die ganze Welt und alles was politisch und gesellschaftlich mit einfließt ist so komplex und geht in Tiefen, so dass man vieles kaum nachvollziehen kann. Deshalb Daumen hoch für alle, die sich ehrenamtlich in dieses Getümmel stürtzen und so etwas wie „Mamastreikt“ auf die Beine stellen!!!!!!!!
    Wichtig dabei ist und bleibt aber das eigene Seelenwohl. Alles andere wäre zu komlex.

    ganz liebe Grüße

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